kuendigungsfrist-hamburg.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Aufgrund Ihrer Angaben gehen wir davon aus, dass die Ihnen ausgesprochene fristlose Kündigung unwirksam ist.
Sollte Ihr Arbeitgeber hilfsweise zugleich eine ordentliche Kündigung ausgesprochen haben, sollten Sie weiter überprüfen, ob auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und/oder ob Ihr Arbeitgeber die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten hat.
Gerne können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten zu erhalten.
Wenn Sie zur Kontaktaufnahme unser Kontakt-Formular benutzen, dann lassen wir Ihnen gleich die Links für die von uns benötigten Mandatierungsformulare zukommen.
Unabhängig von der Frage, ob ein wirksamer Kündigungsgrund besteht, ist in der Regel die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten. lst die Kündigungsfrist nicht eingehalten, ist die Kündigung zu diesem Beendigungstermin unwirksam.
Unabhängig von der Frage, ob ein wirksamer Kündigungsgrund besteht, ist die Befristung des Arbeitsvertrages zu überprüfen.
Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen, entfällt automatisch Ihr Anspruch auf eine Abfindung. Prüfen Sie daher im Vorfeld unbedingt, ob Sie mit unserer Unterstützung die Verhandung über eine Abfindung aufnehmen möchten.
Wenn Sie bereits unsere Checkliste durchlaufen haben, dann können Sie mit der Übermitlung eines detaillierten Fragebogens alle für die Beurteilung Ihrer Erfolgsaussichten notwenden Daten übermitteln: