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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Kündigung wirksam

Das Kündigungsschutzgesetz findet auf lhr Arbeitsverhältnis noch keine Anwendung. Es müsste jedoch geprüft werden, ob andere Gründe bestehen, die zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen und insbesondere, ob die Kündigungsfrist eingehalten ist. Hierzu können Sie uns gerne anrufen.

 
kdgg112 2024-11-22 wid-145 drtm-bns 2024-11-22