Ist der Betriebsrat angehört worden?
Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ist auf Arbeitgeberseite nicht leicht durchzuführen.
Zu einer ordnungsgemäßen Anhörung zählen nämlich alle Umstände, die zu der Kündigung geführt haben.
Dies bedeutet bei einer:
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verhaltensbedingten Kündigung: Die genaue Darlegung der Pflichtverletzung sowie bereits erfolgter einschlägiger Abmahnungen
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betriebsbedingten Kündigung: Die genaue Darlegung des dringenden betrieblichen Erfordernisses, des Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit und der Sozialauswahl
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krankheitsbedingten Kündigung: Die genaue Darlegung der Fehlzeiten, warum in Zukunft mit ähnlichen Fehlzeiten gerechnet werden kann, warum dies den Arbeitgeber belastet und nicht mehr zuzumuten ist
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personenbedingten Kündigung: Die genaue Darlegung aller personenbedingten Kriterien, insbesondere der genauen Darlegung der Leistungsminderung, altersbedingten Unzulänglichkeiten, warum dies dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist und was der Arbeitgeber unternommen hat, diese Einschränkungen zu mindern