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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Check - Rehabilitationsmaßnahme beantragt


Haben Sie bereits eine Rehabilitationsmaßnahme beantragt?




Soweit Sie eine Rehabilitationsmaßnahme beantragt haben und damit eine Verbesserung ihres gesundheitlichen Zustandes noch nicht ausgeschlossen ist, fehlt es an einer negativen Prognose hinsichtlich Ihres voraussichtlichen Gesundheitszustandes.


 
kdgg112 2025-04-22 wid-179 drtm-bns 2025-04-22