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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Check - Schwerwiegende Pflichtverletzung


Haben Sie lhre arbeitsvertraglichen Pflichten erkennbar verletzt?




Nicht jede Pflichtverletzung kann eine Kündigung begründen. Die Pflichtverletzung muss an sich geeignet sein, einen Kündigungsgrund darzustellen. Bei Verstößen gegen Haupt-und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag ist dies regelmäßig der Fall. Bagatellpflichtverletzungen sind jedoch nicht geeignet, eine Kündigung zu begründen.


 
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