kuendigungsfrist-hamburg.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Haben Sie lhre arbeitsvertraglichen Pflichten erkennbar verletzt?
Nicht jede Pflichtverletzung kann eine Kündigung begründen. Die Pflichtverletzung muss an sich geeignet sein, einen Kündigungsgrund darzustellen. Bei Verstößen gegen Haupt-und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag ist dies regelmäßig der Fall. Bagatellpflichtverletzungen sind jedoch nicht geeignet, eine Kündigung zu begründen.