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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

K112 - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Das Mitglied schließt den Vertrag über die Nutzung der Dienste von K112 mit der Gesellschaft Kündigungsschutz112 GmbH & Co.KG, vertreten durch die K112 GmbH, Kronenburgallee 1, 44141 Dortmund, (nachfolgend „K112“ genannt). Der Beitritt zu K112 erfolgt in der Erwartung der Akquise von Mandanten im Bereich von Kündigungsschutzklagen sowie Entfristungsklagen. K112 versteht sich als Expertenplattform für Arbeitsrecht. Gesellschaftsrechtliche Beziehungen zwischen den Nutzern entstehen durch die Aufnahme nicht. Weitere Kontaktdaten sind dem Impressum zu entnehmen. Mit der Mitgliedsaufnahme zu K112 werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart:


Aufnahmegrundsätze

  1. Fachanwältin-/Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht

    Das Internetportal K112 richtet sich ausschließlich an alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht und die in Deutschland zugelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, die den berufsrechtlichen Regelungen Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Rechtsanwaltsberufsordnung (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und den Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln) unterworfen sind. (nachfolgend „K112-Mitglied“ genannt). K112 wirbt auf seiner Plattform damit, dass K112 mit ausgewiesenen Fachleuten (Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht) zusammenarbeiten, die mit ihrer Erfahrung aus zahlreichen bearbeiteten Fällen und einer vor der Rechtsanwaltskammer abgelegten, beurkundeten Prüfung zusammenarbeiten, die darüber hinaus einer ständigen Fortbildungspflicht unterliegen. Aus diesen Gründen nehmen wir ausschließlich Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrech als Mitglieder auf.
     
  2. Fünfjährige Berufserfahrung

    Darüber hinaus müssen sich unsere Mitglieder durch eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung ausweisen, um gegenüber den potentiellen Mandanten glaubwürdig ihr Expertentum auf dem Gebiet des Arbeitsrechts nachweisen zu können.
     
  3. Beschränkte Aufnahme

    Weiterhin haben wir eine Beschränkung der Anzahl der insgesamt aufzunehmenden Fachanwälte nach folgender Marktanalyse vorgenommen: In Deutschland gibt es derzeit jährlich ca. 250.000 / 500.000 Kündigungsschutzklagen Arbeitsgerichtsprozesse. Diese werden von den zuständigen Arbeitsgerichten (ca. 120) und die Berufungen (ca. 29.900 / Jahr) durch ca. 16 Landesarbeitsgerichte bearbeitet. Dabei ergibt sich aus einer Studie der Hans-Böckler-Siftung (genaue Bezeichnung) die nachfolgende Verteilung: [Tabelle] Mandanten informieren sich in hohem Maße im Internet über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Die mit Google Adwords durchgeführten Test-Kampagnen haben gezeigt, dass ein immenses Potenzial für Online Rechtsberatung im Bereich Kündigungsschutz gibt. Mit wesentlich eingeschränktem Keyword-Set generierte die Kampagne innerhalb von 30 Tagen ca. 6.600 Besucher / Monat (= ca. 220 / Tag).
     
  4. Technische Voraussetzungen

    Die K112-Mitglieder müssen über folgende technischen Voraussetzungen verfügen: • Telefon • Telefax • Internetanschluss • E-Mail Adresse • Homepage
     
  5. Erreichbarkeit

    Die K112-Mitglieder sind verpflichtet ihre Erreichbarkeit sicherzustellen. Sie müssen nach einer fernmündlichen oder schriftlichen Kontaktanfrage über K112 innerhalb von 12h nach Kontaktanfrage im Bereitschaftszeitraum 8h bis 22h fernmündlich oder schriftlich reagieren und Anfragen unverzüglich beantworten. Erfolgt der Erstkontakt zu einem Interessenten über die K112-Hotline, welche verpflichtet ist, den Interessenten an das zuständige k112-Mitglied zu verbinden und ist die Zentrale dieses K112-Mitglieds nicht erreichbar, ist K112 berechtigt, den Interessenten an das nächste K112-Mitglied zu verbinden. Das Mitglied erhält hierüber eine Information.
     
  6. Budget für Online-Marketing

    Die K112-Mitglieder sind verpflichtet ein nach Marktlage zu vereinbarendes Budget für Online-Marketing (Google-Adwords-Kampagnen) bereitzustellen, welches vor Vertragsbeginn abgestimmt und vereinbart wird. Das Mitglied ist berechtigt, das Budget aufzustocken, das K112-Mitgleid ist jhedoch verpflichtet, das vereinbarte Mindestbudget einzuhalten. (bitte kurz erläutern warum)
     
  7. Website-Links

    Die K112-Mitglieder sind verpflichtet, zusätzlich von Ihrer Website Links auf die Portalseiten setzen. (bitte kurz erläutern warum)
     
  8. Anzeigepflicht

    Die K112-Mitglieder sind verpflichtet, K112 Änderungen der Nutzerdaten, insbesondere die Änderung von Teilbereichen der Berufstätigkeit, unverzüglich anzuzeigen sofern dies ihre Darstellung in unserem K112-Portal betrifft (§ 7 BORA). K112 übernimmt keine Haftung für die auf dieser Website enthaltenen Angaben der Mitglieder, sowie für deren anwaltliche Beratung. Werden K112-Mitglieder aufgenommen, die nicht oder nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind oder über eine Berechtigung der Bezeichnung „Fachanwältin/Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht (mehr) verfügen, behält sich K112 vor, Strafanzeige gemäß § 132a StGB wegen Missbrauch von Berufsbezeichnungen zu stellen und die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen. Weiterhin verwirkt das K112-Mitglied in diesen Fall eine Vertragsstrafe nach [x]
     
  9. Mandatsannahme

    Das K112-Mitglied ist grundsätzlich unter Beachtung der §§ 44 und 49a BRAO frei in seiner Wahl, ob er einen Auftrag annehmen will . Eine Ablehnung eines Rechtssuchenden sollte jedoch nur in begründeten Fällen erfolgen und ist unverzüglich zu erklären.

Rechtsverhältnis zu K112

Die Texte auf der Website von K112 basieren auf einer dynamischen Datenbank. Dennoch bemüht sich K112 die jeweils richtigen Flexionsformen zu verwenden. Sollte dies an einer Stelle übersehen worden sein, so beinhaltet dies keine Wertung. Nach einem Hinweis durch die Nutzer wird diese Stelle umgehend bearbeitet.
 

  1. Leistungen von K112

    K112 bietet Mitgliedern zwei Nutzungsvarianten an:
    • gebührenpflichtige Mitgliedschaft bei K112
    • gebührenpflichtige gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaft mit Beteiligung an K112 als Kommanditist

    K112 bietet keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. K112 stellt eine Internet-Plattform dar, die dem K112-Mitglied die Akquise arbeitsrechtlicher Mandate im Bereich von Kündigungsschutz- und Entfristungsklagen unterstützen soll. Weiter stellt K112 Arbeitshilfen und Muster zur Verfügung, deren Nutzung den Mitgliedern freigestellt ist.
     
  2. Kosten

    Vorstehende Beträge verstehen sich netto zzgl. MwSt in der jeweils gesetzlichen Höhe. Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar binnen der in der Rechnung angegebenen Frist, bargeldlos auf das angegebene Konto. K112 übersendet den Nutzern die Rechnungen über die Entgelte der Mitgliedschaft per E-Mail als pdf. K112 wird die Rechnungen für die Dauer von einem Jahr ab Rechnungsdatum zum Download bereithalten. Eine Übersendung der Rechnung mittels Post erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und gegen ein Aufgeld in Höhe von 3 EUR zzgl. MwSt in der jeweils gesetzlichen Höhe.

     
  3. Preissteigerungen / sonstige Änderungen

    Die Mitgliedsgebühren können sich wegen steigender Kosten und/oder der Erweiterung des Dienstleistungsangebots von K112 ändern. Anpassungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung der Mitglieder folgt. Die Benachrichtigung erfolgt durch Übersendung der entsprechenden Rechnung. Die Mitgliedsbedingungen können unter Wahrung der Belange der K112-Mitglieder von K112 geändert werden. Eine Änderung der Mitgliederbedingungen wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung der Teilnehmer folgt. Die Benachrichtigung erfolgt durch Email und/oder Veröffentlichung auf dem K112-Portal. Bei Änderungen der Mitgliedsbeiträge und /oder -bedingungen hat das K112-Mitglied ein Recht zur ordentlichen Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunkt. Unter diesen Umständen wird der Vertrag noch bis zum Vertragsende auf der Basis der bis dahin geltenden Konditionen abgewickelt. Wird dieses Recht nicht bis zu Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung/Veröffentlichung geltend gemacht, werden die geänderten Mitgliedsbeiträge und /oder -bedingungen Vertragsbestandteil.

     
  4. Nutzungsumfang

    Mitglieder sich nur berechtigt, die auf K112 zur Verfügung gestellten Daten zu den unter 2. bezeichneten Zwecken zu nutzen. Mitglieder sind nicht berechtigt, Verlinkungen beim Profil ihrer Kanzlei oder in Foren ohne Zustimmung von K112 vorzunehmen. Mitglieder sind nicht berechtigt, nhalte zu kopieren oder zu verbreiten. Das Kopieren von Inhalten ausschließlich zur Mandatsbearbeitung ist hiervon ausgenommen. Ein Verstoß gegen den Nutzungsumfang berechtigt K112 zur fristlosen Kündigung des Mitglieds. Weiterhin wird eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer [x] verwirkt. Die Verwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich im Zusammenhang mit K112 zulässig. Eine anderweitige Verwendung ist untersagt. Untersagt ist weiterhin jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionen der Website von K112 zu beeinträchtigen, soweit dies nicht im Rahmen der ordnungsgemäßen Nutzung erfolgt.

     
  5. Verfügbarkeit der Webseite von K112

    Die Mitglieder erkennen an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des K112-Internetportals technisch nicht realisierbar ist. K112 ist bemüht, die Portalseite jederzeit verfügbar zu halten. Wartungsarbeiten werden daher in der Zeit zwischen 1:00 bis 5:00 Uhr durchgeführt. Wird die Verfügbarkeit der Seite in einer anderen Zeit als von 1:00 - 5:00 Uhr für K112 vorhersehbar eingeschränkt, so wird dies sobald es vorhersehbar wird und mit einer Reaktionszeit von höchstens 24 Stunden vorher angekündigt. Für Einschränkungen in der Verfügbarkeit, die nicht durch K112 vorhersehbar sind, wird jede Gewähr ausgeschlossen. Nicht vorhersehbar sind insbesondere auch Pflichtwidrigkeiten von Vertragspartnern von K112, insbesondere von Providern.

     
  6. Technische Voraussetzungen beim Nutzer

    Die Mitglieder sind ihrerseits verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Nutzung in ihrem Verfügungsbereich sicherzustellen. Für die uneingeschränkte Nutzbarkeit der K112 Dienste ist bei einem internetfähigem Computer ein aktiviertes Javascript vorzuhalten. Für die Nutzung der Hilfefunktionen sind die Mitglieder verpflichtet, Popups im Internetprogramm zuzulassen. Weiterhin sind die Mitglieder verpflichtet, im Internetprogramm für die Dauer der Sitzung Cookies zulassen und eine Einstellung vornehmen, wonach der Chache regelmäßig aktualisiert wird. Die Mitglieder sind verpflichtet, per E-Mail erreichbar zu sein, um über Anfragen potentieller Mandanten benachrichtigt zu werden.

     
  7. Haftung für Inhalte der Nutzer

    K112 bietet lediglich die Plattform an, um den Mitgliedern Mandate zu verschaffen. K112 prüft nicht die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Angaben der Mitglieder auf der Plattform. Die Nutzer erkennen an, das aufgrund der technischen Beschaffenheit des Internets eine 100 % Sicherheit im Hinblick auf die Identität der jeweils anderen Nutzer nicht bestehen kann. Bei Mitgliedschaft behält sich K112 vor, zu überprüfen, ob eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie zum Führen des Fachanwaltstitels besteht. Das Mitglied verpflichtet sich, eine Kopie der Zulassungsurkunde sowie der Urkunde zum Führen des Fachanwaltstitels in seinem Profil zur Einsichtnahme zu hinterlegen. Das Mitglied erklärt ausdrücklich sein Einverständnis zur Veröffentlichung der Zulassungsurkunde im Portal. Sofern die Mitglieder über K112 Verträge untereinander schließen, ist K112 hieran nicht beteiligt und wird nicht Vertragspartner. Diese Verträge berechtigen und verpflichten ausschließlich wechselseitig die Mitglieder. K112 haftet auch nicht für vorvertragliche oder nachvertragliche Pflichtverletzungen der Mitglieder untereinander.

     
  8. Anwaltliche Verschwiegenheit / Datenschutz / Cookies

    K112 führt eine Datenbank mit den von den Mitglieders eingestellten und durch andere Nutzer erstellten Daten. Die Mitglieder erklären sich für die Vertragszeit ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten von K112 zum Zwecke der Nutzerverwaltung und zum Zwecke der Erbringung ihrer Dienstleistungen elektronisch gespeichert und genutzt werden. Bei jedem Zugriff auf eine Seite von K112 und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. K112 verwendet sog. "Cookies", die auf dem Computer des Mitglieds gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung unserer Website ermöglicht. Die durch die Cookies erzeugten Informationen über die Benutzung der Mitglieder-Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden nur Zwecken der Nutzerverwaltung und zum Zwecke der Erbringung unserer Dienstleistungen ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte durch K112 findet nicht statt. Das Speichern von Cookies auf Ihrer Festplatte und die Anzeige von Web Bacons können die Mitglieder verhindern, indem sie in ihren Browser-Einstellungen "keine Cookies akzeptieren" wählen. K112 weist darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen von K112 voll umfänglich nutzen können. Durch die Mitgliedschaft zu K112 ohne Änderung der Browser-Einstellungen, erklären sich die Mitglieder mit der Bearbeitung der über sie erhobenen Daten in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Die Mitglieder erklären sich einverstanden damit, dass sie von K112 per E-Mail in dem für die Leistungserbringung notwendigen Umfang informiert werden. Das K112-Mitglied erklärt sich damit einverstanden, von K112 per E-Mail einen Newsletter zu erhalten, der jederzeit abbestellt werden kann. Eine Weitergabe persönlicher Daten der Mitglieder erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit den unter 2. genannten Aufgaben und an andere Mitglieder. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich und unwiderruflich damit einverstanden, dass diese Daten auch nach Beendigung des Vertrages gespeichert bleiben, soweit von K112 Vergütungsansprüche oder Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Nutzungsvertrag noch nicht erfüllt sind und diese Daten zur Geltendmachung der Ansprüche von K112 erforderlich sind. K112 ist sich bewusst, dass den Nutzern ein besonders sensibler Umgang mit allen personen- und mandatsbezogenen Daten, die die Mitglieder an K112 übermitteln, äußerst wichtig ist. K112 beachtet daher die deutsche Datenschutzgesetze und europäische Datenschutzrichtlinien. K112 wird die personenbezogenen Daten der Mitglieder insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonst zur Kenntnis bringen. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter und Vertragspartner, die aufgrund der technischen Abläufe von den Inhalten Kenntnis nehmen können, von K112 durch Rechtsanwältin Beate Puplick über den Umfang der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 43 a Bundesrechtsanwaltsordnung und § 2 der Berufsordnung sowie die Strafbarkeit gemäß § 203 Strafgesetzbuch belehrt und zur Einhaltung verpflichtet. Es werden von allen Mitarbeitern und Vertragspartnern entsprechende Verpflichtungserklärungen eingeholt, die auf Verlangen eingesehen werden können. Bei K112 werden keine Mandantennamen gespeichert oder abgefragt. K112 empfiehlt vor einer Kontaktaufnahme mit K112-Mitgliedern jeweils von den Mandanten die Entbindung von der Schweigepflicht für das Internet ein zu holen. Bei der Anmeldung wählt jedes Mitglied ein Passwort. Die Mitglieder sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und es nicht an Unbefugte weiter zu geben. K112 wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben und ein Mitglied zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen.

     
  9. Datenlöschung / Unterdrückung

    K112 ist berechtigt, Inhalte, die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen ohne Vorankündigung zu entfernen. K112 ist berechtigt, die von den K112-Mitgliedern bereitgestellten Daten und/oder Informationen für Dritte zu sperren und die Mitglieder von den Diensten aus zu schließen, wenn sich das K112-Mitglied mit Zahlungsverpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag im Verzug befindet. Die Laufzeit der Mitgliedschaft wird um die Zeit der Sperrung nicht verlängert. K112 gewährleistet keine dauerhafte Speicherung von Daten. Alle Daten, die i.S.d. § 50 Abs. 1 BRAO relevant sind, müssen von dem K112-Mitglied separat gespeichert oder ausgedruckt werden. Um den k112-Mitgliedern die Nutzbarkeit der K112-Dienste so übersichtlich und funktional wie möglich zu halten, werden alle nicht für bevorstehende Auftragsvergaben benötigten E-Mail-Nachrichten gelöscht. Nachrichten, die sich auf Gerichtstermine beziehen, die an andere K112-Mitglieder vergeben wurden, werden automatisch mit der Auftragsvergabe im Posteingang auf K112 gelöscht. Nachrichten i, K112-Mitglieder Posteingang auch bei erfolgreichem Vertragsschluss werden automatisch 14 Tage nach dem jeweiligen Gerichtstermin gelöscht. Alle mit diesem Gerichtstermin zusammenhängenden Aktivitäten finden Sie für längstens 1 Jahr unter "bisherige Aktivitäten" in der linken Navigation gespeichert. Für jede Invitatio werden maximal 200 Angebote angezeigt. Es werden maximal 1000 Nachrichten im Posteingang gespeichert. Die Rechnungen sind als pdf Dokument für ein Jahr unter dem Menüpunkt Rechnungen gespeichert. Eine Löschen von Profildaten erfolgt erst 1 Jahr nach Ablauf aller für diese Nutzer in der Datenbank hinterlegten Gerichtstermine und erst, wenn sämtliche wechselseitigen Ansprüche ausgeglichen sind.

     
  10. Änderungen der Abläufe / Dienste auf K112 Webseite

    K112 bemüht sich Verfügbarkeiten und Abläufe ständig zu verbessern. Für Anregungen und Hinweise sind wir dankbar. K112 behält sich vor, die angebotenen Dienste und Abläufe zu ändern, es sei denn, dies ist für die K112-Mitglieder nicht zumutbar.

     
  11. Beendigung des Vertrags, Rückzahlung von im Voraus bezahlten Entgelten

    Sie können den Mitgliedsvertrag mit K112 jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung kann im registrierten Modus über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefax oder Brief vorgenommen werden. Bei der Kündigung sind der Benutzername und die registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben. Eine Kündigung durch K112 ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen zulässig. Im Voraus entrichtete Mitgliedsbeiträge werden nur erstattet, wenn die Kündigung durch K112 erfolgt, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für K112 liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für K112 unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von K112 und des Nutzers nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind insbesondere: • Falschangaben bei der Registrierung durch das K112-Mitglied; • Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft des K112-Mitglieds bzw. keine Berechtigung zum Führen des Titels „Fachanwältin/Fachanwalt für Arbeitsrecht“; • Nichteinhaltung gesetzlicher oder berufsrechtlicher Vorschriften durch das K112-Mitglied; • grobfahrlässiger Verstoß des K112-Mitglieds gegen seine vertraglichen Pflichten gegenüber K112 oder gegenüber anderen K112-Mitgiedern. Der Anspruch des k112-Mitglieds auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ist nicht ausgeschlossen, wenn das K112-Mitglied aufgrund eines wichtigen Grundes kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich von K112 stammt.

     
  12. Vertragsstrafe

    K112 kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein auf der Webseite angemeldete K112-Mitglieder tatsächlich diejenige Person ist, die sie vorgibt zu sein. K112 leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität der K112-Mitglieder. Jedes K112-Mitglied hat sich daher selbst von der Identität eines anderen K112-Mitglieds zu überzeugen. K112-Mitglieder, die sich den Zugang zu K112 erschleichen, ohne als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht zugelassen zu sein, oder die K112 weiter nutzen, obwohl ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bzw. das Führen des Fachanwaltstitels „Fachanwältin/Fachanwalt für Arbeitsrecht“ bereits erloschen ist, verwirken pauschal eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR. K112 ist es unbenommen, daneben weiteren Schadensersatz geltend zu machen. K112-Mitglieder, die die Abläufe bei K112 kopieren und Wettbewerbern zur Verfügung stellen, oder selbst ein Portal betreiben und dort die Kopien nutzen, verwirken eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 €. K112 ist es unbenommen, daneben weiteren Schadensersatz geltend zu machen. K112-Mitglieder, die entgegen der Regelung in § 2a) oder 2 b) in den Textfeld für die Fallbeschreibung bei der Invitatio oder in dem Textfeld „Weitere Hinweise und Bedingungen“ bei einer Angebotsabgabe Angaben tätigen, die geeignet und Bestimmt sind, eine direkte Kontaktaufnahme zwischen Prozessbevollmächtigten und K112-Mitgliedn unter Umgehung von K112 zu ermöglichen, d.h. insbesondere Namen, Telefonnummern oder E-Mailadressen mitzuteilen, verwirken eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 EUR. 3.12 Kundendienst/Support Jedes K112-Mitglied kann Rückfragen zu seinem Vertrag oder zu den Abläufen und Diensten des K112-Portals über das Kontaktformular oder per Fax oder Brief übermitteln. Dabei ist der Benutzername und die registrierte E-Mail-Adresse des Mitglieds anzugeben. Ein Anspruch auf telefonischen Support besteht nicht und wird ohne Rechtspflicht im Rahmen der Kapazitäten geleistet.
     
  13. Haftung von K112

    Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen K112 und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. Weiterhin wird die Haftung von K112 beschränkt auf die Höhe der für eine Jahresmitgliedschaft erhobenen Beträge. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Arbeitshilfen und Muster besteht keine Haftung von K112. Die K112-Mitglieder überprüfen selbst, ob die Muster und Auslegungshilfen die für sie richtigen Regelungen enthalten.

     
  14. Freistellung

    Die k112-Mitglieder stellen K112 von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen und Kosten frei, die andere K112-Mitglieder oder sonstige Dritte gegen K112 wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom K112-Mitglied auf den K112-Webseite eingestellten Inhalte geltend machen.

     
  15. Schriftform

    K112-Mitglieder können alle Erklärungen an K112 per E-Mail mit dem Kontaktformular oder per Fax oder Brief übermitteln. K112 kann Erklärungen gegenüber Ihnen per E-Mail oder per Fax oder Brief an die Adressen übermitteln, die Sie als aktuelle Kontaktdaten im K112-Mitgleidskonto angegeben haben, es sei denn etwas anderes wird ausdrücklich vorbehalten.

     
  16. Änderungsvorbehalt / Schlussbestimmungen

    K112 behält sich vor, diese AGB´s jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass sie gegen die Zumutbarkeit des Nutzers verstößt. K112 wird die Mitglieder über Änderungen der AGB´s rechtzeitig benachrichtigen. Widersprechen die Mitglieder der Geltung der neuen AGB´s innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, so gelten die ursprünglichen AGB´s für die Dauer der Mitgliedschaft unverändert. Ein Anspruch auf Verlängerung der Mitgliedschaft ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB´s unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Mitglied und K112 ist Dortmund, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Mitglied und K112 gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der abverweisenden Rechtsnormen des deutschen Rechtes, insbesondere des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts. Dortmund,
 
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