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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Kündigungen, Abfindungen, Kündigungsschutzklagen

Die folgenden Informationen wurden aus verschiedenen Quellen für den Zeitraum der letzten 10 Jahre zusammengetragen.

Studie der Arbeitsgerichtsbarkeit des BMAS für das Jahr 2007

Die Studie der Arbeitsgerichtsbarkeit des BMAS für das Jahr 2007 verzeichnet ca. 200.000 Kündigungsklagen. In Deutschland gibt es ca. 4.000 Fachanwälte für Arbeitsrecht. Auf jeden Fachanwalt für Arbeitsrecht entfallen somit im Schnitt ca. 50 Kündigungsschutzklagen. Für 2008 sind wieder ansteigende Zahlen verzeichnet worden.

Studie der Hans-Böcklerstiftung aus Februar 2004

Die folgenden Daten wurden aus einer Studie der Hans-Böcklerstiftung aus Februar 2004 entnommen. Auch wenn die Studie bereits fast 10 Jahre alt ist, so enthält Sie doch interessante Informationen und Fakten, die auf das Potential dieses Portals Rückschlüsse zulassen.

  • Betriebsbedingte Kündigungen bereiteten erhebliche Schwierigkeiten mit dem Hintergrund des Nachweises der gerechtfertigten Sozialauswahl
  • Die Agenda 2010 erleichtert die betriebsbedingte Kündigung: es dürfen im Wesentlichen nur noch die 4 Kriterien Alter, Unterhaltspflichten, Betriebszugehörigkeit und Schwerbehinderung herangezogen werden.
  • 2/3 der Gekündigten gaben in 2001 an, dass ihnen aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde. Anfang der 80er Jahre lag dieses Verhältnis noch bei ca. 1/3. Zu der Zeit entfielen noch 2/3 der Kündigungen auf verhaltens- und personenbedingte Kündigungen.
  • Die wirtschaftliche Entwicklung eines Betriebes und die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche ist signifikant für betriebsbedingte Kündigungen. Die Betriebsgröße scheint weniger einen Einfluss darauf zu haben.
  • 76% der Betriebe gaben an, dass Sie Probleme mit betriebsbedingten Kündigungen haben (Gründe für Arbeitsplatzabbau, korrekte Sozialauswahl, Verlust von Leistungsträgern ...)
  • In Kleinbetrieben (1 bis 19 Beschäftigte) gibt es weniger Probleme mit der Sozialauswahl, da zwischen weniger Personen gewählt werden muss.

Abfindungen und Aufhebungsverträge

  • 15% aller Beschäftigten, die den Arbeitsplatz durch Kündigung des Arbeitgebers verloren haben, gaben an, eine Abfindung erhalten zu haben.
  • Von denjenigen, die gegen die Kündigung geklagt haben, haben 48% eine Abfindung erhalten.
  • Die Faustformel (1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) entspricht nicht der Realität, vor allem nicht bei kürzeren Betriebszugehörigkeiten (unter 4 Jahren).
  • Erst aber Abfindungshöhen von 6 Monatsgehältern nähert sich die Abfindung an die Faustformel an.
  • In kleineren Betrieben wurden seltener Abfindungen bezahlt. Dort wurden auch nur in 10% der Fälle Aufhebungsverträge geschlossen.

Klagehäufigkeit

  • In einer Studie aus den Jahren 1978/1981 wurde bei Kündigung seitens des Arbeitgebers bei guter Wirtschaftslage eine Klagehäufigkeit von 8% ermittelt.
  • Bei einer Erhebung für den Zeitraum von September 1999 bis November 2000 wurde eine Quote von 11,1% ermittelt. Eine Befragung aus 2003 hat diese Zahlen bestätigt.
  • Eine Umfrage bei Personalverantwortlichen für den Zeitraum 1998 bis 2003 hat eine Quote von 15,3% ergeben.
  • Die Boeckler-Studie geht davon aus, dass der 2. Wert wegen statischer Abweichungen realistischer ist.
  • Die durchschnittliche Klagequote steigt über die Betriebsgrößen erheblich an (1 bis 5 MA: 7%; 6 bis 49 MA: 17%, darüber 23%).
  • Andere Hochrechnungen (IAB = Institut für Arbeitsmarkte- und Berufsforschung) gehen von bis zu 27% Klagequote aus.

Anzahl Kündigungen und Kündigungsschutzklagen

  • Laut einer amtlichen Statistik gibt es jährlich zwischen 245.000 und 310.000 Kündigungsschutzklagen.
  • Aus dem IAB-Betriebspanel ergibt sich eine durchschnittliche Zahl von ca. 1.000.000 Arbeitgeberkündigungen pro Jahr
  • Die Statistik der Bundesanstalt für Arbeit zählt für das Jahr 2001 insgesamt 2,2 Mio. Arbeitslosmeldungen nach Arbeitgeberkündigungen. Darin sind nicht alle Gekündigten erfasst, da nicht alle Gekündigten arbeitslos wurden.
  • Hier geht die WSI-Befragung von ca. 80% der Gekündigten aus, die sich beim Arbeitsamt melden.
  • Insgesamt ist die Zahl der Arbeitgeberkündigungen viel höher, als aus dem IAB-Panel hervorgeht.
  • Man kann also eher von ca. 2. Mio. Arbeitgeberkündigungen und ca. 260.000 bis 310.000 Kündigungsschutzlagen (ca. 14,25%) jährlich ausgehen.

Einflüsse auf die Klagehäufigkeit

  • Neben der Betriebsgröße haben die  Existenz eines Betriebsrates und die wirtschaftliche Lage des Betriebes einen großen Einfluss
  • Je schlechter dem Betrieb, desto öfter muss er mit Klagen nach Kündigungen rechnen.
  • Der Betriebrat vermittelt den Gekündigten für sie oft unbekannte Rechtsschutzoptionen
 
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