kuendigungsfrist-hamburg.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Waren sie für denselben Arbeitgeber bereits früher innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn Ihres jetzigen Arbeitsvertrages tätig?
Wenn sie innerhalb der letzten drei Jahre für denselben Arbeitgeber tätig waren, dass ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis müssen nicht ohne sachlichen Grund befristen.