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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Liegt eine schriftliche Kündigungserklärung vor?

Gemäß § 623 BGB muss eine Kündigung schriftlich ausgesprochen werden. Ein Telefax, SMS oder eine E-Mail reicht nicht, da diese nicht mit einer originalunterzeichneten Kündigungserklärung versehen sind.


 
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