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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks
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Auch die häufige berufsbedingte Nutzung einer Computermaus führt nicht dazu, dass ein sogenannter Tennisellenbogen als Berufskrankheit anzuerkennen ist.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 29.10.2013
Wer als Beamter während seiner aktiven Dienstzeit schwerwiegende Verstöße gegen seine Dienstpflichten begeht, muss mit einer Aberkennung seiner Ruhestandbezüge rechnen.
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 06.02.2014
Die bewusste Löschung von Arbeitgeberdaten zerstört das Vertrauen in die Integrität eines Arbeitnehmers in einem Maße, dass der Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt ist.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 05.08.2013
Wer ohne Führerschein und betrunken einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, bei Folgeschäden keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben.
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 26.02.2014
Die Weitergabe von Drogen durch einen Polizeibeamten an Informanten stellt in der Regel ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, aufgrund dessen er mit seiner Kündigung rechnen muss.
Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 03.03.2014
Von den für die Sicherheit der Beschäftigten auf einer Arbeitsstelle Verantwortlichen ist die Kenntnis der zu beachtenden Sicherheitsbestimmungen zu fordern.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.02.2014
Dem Arbeitsgericht Kiel lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine in einem Reinigungsunternehmen angestellte Arbeitnehmerin hatte bei einem zu betreuenden Reinigungsobjekt ihre Arbeit über zwei andere Arbeitnehmerinnen abrechnen lassen.
Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 07.01.2014
Eine vor diesem Hintergrund erteilte ordentliche Kündigung kann sogar dann wirksam sein, wenn der Vorgesetzte von der Steuerhinterziehung Kenntnis hatte.
Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 07.01.2014
Lässt ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen auf eigene Kosten reparieren, steht ihm für diese Aufwendungen kein Ersatz aus dem Insolvenzgeld zu.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.10.2009
Sofern die gelöschten Daten durch einen Mitarbeiter selbst auf den Dienstlaptop aufgespielt wurden, macht er sich bei einer späteren Löschung nicht wegen einer Datenveränderung strafbar.
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 23.01.2013
 
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