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Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen
In der religiös motivierten Weigerung eines Arbeitnehmers, eine vertraglich geschuldete Leistung zu übernehmen, kann ein Kündigungsgrund liegen, wenn keine naheliegenden anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.02.2011
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