Die verbotene private Nutzung eines Diensthandys kann im schlimmsten Fall die Kündigung durch dem Arbeitgeber zur Folge haben.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011
Eine vereinbarte Freistellung bei vollen Bezügen verhindert nicht, dass der Arbeitgeber dem Angestellten bei einer schweren Pflichtverletzung unmittelbar vor Freistellungsbeginn fristlos kündigen kann.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011
Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber im Rahmen der Einstellungsgespräche bewusst über für die Anstellung notwendige Eigenschaften täuscht, kann der Arbeitgeber den Vertrag in der Folge anfechten.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.09.2011
Wer sich bewusst auf eine Schlägerei mit einem Kollegen vor dem Betriebsgelände einlässt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 30.11.-0001
Die Entlassung eines Arbeitnehmers stellt auch dann keinen Verstoss gegen Treu und Glauben dar, wenn dieser erst fünf Monate vor der Kündigung mit einem überschwänglichen Lob und einer Gehaltserhöhung von einem Wechsel zu einer neuen Firma abgehalten wurde.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2012
Dient die Betätigung in einem Fitnessstudio lediglich der Genesung darf dem Mitarbeiter nicht wegen einer angeblich vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.11.2011
Sofern die Aussagen der Wahrheit entsprechen und es sich nicht um eine Racheaktion des Arbeitnehmers handelt, darf dieser grundsätzlich eine Anzeige gegen seinen Arbeitgeber erstatten.
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 01.04.2010
Die zweckwidrige Verwendung eines vom Arbeitgeber gewährten Darlehens stellt keinen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Hauptpflichten dar und berechtigt folglich auch nicht zu einer fristlosen Kündigung.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.07.2011
Ein Benachrichtigungszettel für ein bei der Post liegendes Einschreiben reicht nicht für den fristgerechten Zugang einer Kündigung aus.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.08.2011
Die grobe Beleidigung eines Vorgesetzten ist nicht als Grund für eine fristlose Kündigung sondern als augenblickliches Versagen zu werten, wenn der Chef dem Arbeitnehmer vorab in ungerechtfertigter Weise mit einer Kündigung gedroht hat.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.08.2011