Verhaltensbedingte Kündigung


Wann kann ich verhaltensbedingt gekündigt werden?

Wenn Sie gegen Vertragspflichten verstoßen, kann Ihr Arbeitgeber Sie aus verhaltensbedingten Gründen kündigen, weil Ihr Arbeitsverhältnis durch die Pflichtverletzung konkret beeinträchtigt wird.

Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber zuvor alle anderen zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Kündigung ergriffen hat, wie z.B. eine Abmahnung erteilt hat.

Eine ohne Abmahnung ausgesprochene verhaltensbedingte Kündigung ist grundsätzlich unwirksam.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Pflichtverstoß so gravierend ist, dass eine Abmahnung entbehrlich ist, da die Rechtswidrigkeit des Verhaltens für Sie ohne weiteres erkennbar war.

Dies ist jedoch selten der Fall.


Beispiele für verhaltensbedingte Kündigungen:

  • Arbeitsverweigerung
  • Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen
  • Verspätungen
  • Unbefugtes Verlassen des Arbeitsplatzes
  • Störung des Betriebsfriedens
  • Beleidigungen des Arbeitgebers
  • Unerlaubte Internetnutzung,
  • Konkurrenztätigkeiten und Nebentätigkeiten
  • verspätete Krankmeldungen
    sofern sie verspätet erfolgen und damit zu konkreten Störungen im Betrieb führen
  • Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit
  • Lohnbetrug

 
kdgg112 2024-11-21 wid-83 drtm-bns 2024-11-21