kuendigungsfrist-hamburg.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Wenn Sie gegen Vertragspflichten verstoßen, kann Ihr Arbeitgeber Sie aus verhaltensbedingten Gründen kündigen, weil Ihr Arbeitsverhältnis durch die Pflichtverletzung konkret beeinträchtigt wird.
Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber zuvor alle anderen zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Kündigung ergriffen hat, wie z.B. eine Abmahnung erteilt hat.
Eine ohne Abmahnung ausgesprochene verhaltensbedingte Kündigung ist grundsätzlich unwirksam.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Pflichtverstoß so gravierend ist, dass eine Abmahnung entbehrlich ist, da die Rechtswidrigkeit des Verhaltens für Sie ohne weiteres erkennbar war.
Dies ist jedoch selten der Fall.