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Muss die Kündigung begründet werden?


Eine Begründung der Kündigung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Eine Begründungspflicht kann sich lediglich aus einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder Tarifverträgen ergeben.

Eine Begründung der Kündigung ist lediglich im Berufsausbildungsverhältnis zwingend erforderlich, soweit das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit gekündigt wird, § 15 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG).


 
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