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Welche Kündigungsfrist gilt für meinen Arbeitsvertrag?

Welche Kündigungsfrist gilt für meinen Arbeitgeber?



Die Kündigungsfrist kann sich aus unterschiedlichen Grundlagen ergeben:

  • aus Ihrem Arbeitsvertrag
  • aus einem geltenden Tarifvertrag
  • aus einer geltenden Betriebsvereinbarung
  • nach den gesetzlichen Vorschriften

In der Regel gilt die für Sie günstigste Regelung.


Gesetzliche Regelungen zur Kündigungsfrist

Das Gesetz sieht folgende Regelung vor:

Während einer vereinbarten Probezeit beträgt die Frist 2 Wochen.

In den ersten 2 Jahren besteht eine Grundkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.


Kündigungsfrist für Arbeitgeber

Diese Frist verlängert sich für den Arbeitgeber gemäß § 622 BGB je nach Betriebszugehörigkeit wie folgt:

  • nach 02 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
  • nach 05 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
  • nach 08 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
  • nach 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende
  • nach 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende
  • nach 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende
  • nach 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende

In einem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann geregelt werden, dass auch für den Arbeitnehmer dieselben Verlängerungen gelten. Ist dies nicht vereinbart, gelten sie nur für den Arbeitgeber.

Die Parteien sind jedoch berechtigt, längere Kündigungsfristen in Ihrem Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Sie dürfen für Sie nur nicht länger sein, als für Ihren Arbeitgeber.

Ein Abfindungsanspruch entsteht erst nach Ablauf der Kündigungsfrist.



Mit unserem Kündigungsfrist-Rechner können Sie überprüfen, ob Ihr Arbeitgeber die Kündigungsfrist eingehalten hat:


 
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