kuendigungsfrist-hamburg.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Sobald Ihnen die Kündigungserklärung zugegangen ist, kann sie nicht mehr einseitig von Ihrem Arbeitgeber zurückgenommen werden.
Nimmt der Arbeitgeber die Kündigung zurück und bietet Ihnen die Weiterbeschäftigung an, bekommen Sie das, was Sie mit der Kündigungsschutzklage gerichtlich erstreiten wollten.
Unter Umständen können Sie aber einen Auflösungsantrag stellen, wenn es Ihnen nicht mehr zumutbar ist, die Arbeit bei diesem Arbeitgeber fortzusetzen: unter diesen Umständen kann auf Antrag das Gericht das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auflösen, auch wenn der Arbeitgeber die Kündigung zurückgenommen hat und mit Weiterbeschäftigung "droht".