kuendigungsfrist-hamburg.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Die Kündigungserklärung muss klar und eindeutig sein, damit sie das Arbeitsverhältnis auflöst: „Hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis zum [x].“ Eine Kündigung mit dem Inhalt: „Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis.“ lässt offen, ob eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung gewollt ist und ist daher nicht klar und eindeutig. Die Erklärung: „Hiermit kündigen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist jedoch ausreichend. Außerdem darf eine Kündigung nicht unter einer Bedingung geschlossen werden: „Hiermit kündigen wir Sie, wenn sich Ihre Leistung nicht bessert.“ |